Hier sind unsere Aufnahmebedingungen für die Seniorengruppe
Voraussetzung ist ein gültiger Landesfischereischein
Es wird ein Jahresbeitrag von 145,00 Euro erhoben .
Der Jahresbeitrag kann nicht in bar gezahlt werden. Es muss eine Einzugsermächtigung ausgefüllt werden.
Die Aufnahmegebühr in Höhe von 130,00 Euro muss in jedem Falle in bar geleistet werden, kann aber in zwei Raten mit einem Zeitunterschied von 3 Monaten entrichtet werden.
Weiterhin muss jedes Mitglied, welches noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat, 5 Arbeitsstunden für den Verein ableisten.
Bei nicht angetretenem Arbeitseinsatz muss das Mitglied 250,- Euro Strafe zahlen, die dann sofort vom Konto eingezogen werden.
Es müssen 3 Passbilder abgegeben werden.
Sie erhalten einen Schlüssel für alle Tore rund um das Wasser und die Toiletten
Das Mitglied sollte Vereinsinteresse zeigen.
Es können die vereinseigenen Boote benutzt werden.
Man darf mit den Booten auch die Schleppangelei ausüben.
Es dürfen keinerlei Motoren für die Bootsangelei verwendet werden
Das Parken auf dem Gelände ist aus landschaftsrechtlichen Gründen nicht erlaubt
Es gelten die Bestimmungen und Schonmaße des Landesfischereigesetzes.
Es versteht sich von selbst, dass sich jeder Angler an unserem Gewässer an das gültige Tierschutzgesetz hält.
Blinkern und Schleppfischen ist in den Schonzeiten von Hecht und Zander verboten
Nachtangeln ist erlaubt
Offenes Licht und offenes Feuer ist verboten.
Aufnahmebedingungen für die Jugendgruppe erfahrt Ihr unter
jugendwart@asv-trietbachfreunde.de